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Rahmenbedingungen der Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein zentrales Instrument zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen, Anforderungen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung erläutert.

1. Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, mit der eine einwilligungsfähige Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Krankheitssituationen wünscht oder ablehnt, insbesondere wenn das Leben nur noch künstlich verlängert werden könnte.

2. Worauf baut die Patientenverfügung rechtlich auf?

Die Patientenverfügung basiert auf der Menschenwürde (Art. 1 GG) und dem Recht auf Selbstbestimmung (Art. 2 GG). Sie dient als Gestaltungsmittel der Autonomie und sichert das Recht, auch für zukünftige Situationen verbindliche Festlegungen zu treffen. Der Arzt ist an den Willen des Patienten gebunden; die Einwilligung rechtfertigt medizinische Eingriffe und kann die Pflicht zur Lebenserhaltung aufheben.

3. Welche Anforderungen sind an die Patientenverfügung zu stellen?

a. Einwilligungsfähigkeit des Verfassers

Der Verfasser muss volljährig und einwilligungsfähig sein, d.h. die Bedeutung und Tragweite der Verfügung verstehen können.

b. Notwendiger Inhalt

Die Verfügung sollte konkrete Situationen und gewünschte oder abgelehnte Maßnahmen benennen. Sie kann auch Wünsche zur Einbeziehung Dritter (z.B. Angehörige, Hausarzt) enthalten, darf aber keine strafbaren Handlungen fordern.

c. Anforderungen an die Formulierung

Die Formulierungen sollten möglichst konkret sein. Persönliche Wertvorstellungen und Beweggründe können die Glaubwürdigkeit stärken, sind aber nicht verpflichtend.

d. Formanforderungen

Seit 2009 ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber Vorteile bieten. Empfehlenswert ist, die Verfügung mit einer Vertrauensperson oder dem Hausarzt zu besprechen.

e. Ärztliches Aufklärungsgespräch

Ein Gespräch mit dem Arzt vor der Abfassung ist sinnvoll, aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Die Vermittlung eines solchen Gesprächs wird empfohlen.

f. Aktualisierung

Die Verfügung gilt bis zum Widerruf. Es wird empfohlen, sie regelmäßig zu aktualisieren und zu unterschreiben.

g. Hinterlegung/Aufbewahrung

Die Verfügung sollte an einem bekannten Ort hinterlegt und Vertrauenspersonen zugänglich gemacht werden. Ein Hinweis im Portemonnaie und die Hinterlegung beim Hausarzt sind sinnvoll.

4. Ist die Patientenverfügung verbindlich?

Die Patientenverfügung ist nach § 1901a BGB für Ärzte, Pflegepersonal und Bevollmächtigte verbindlich, sofern sie eindeutig auf die aktuelle Situation anwendbar ist. Gerichte dienen nur als Kontrollinstanz in Konfliktfällen.

5. Kann die Patientenverfügung widerrufen werden?

Sie ist jederzeit formlos widerrufbar, auch durch einfache Zeichen wie Kopfnicken oder Augenzwinkern.

6. Kann die Patientenverfügung gerichtlich durchgesetzt werden?

Wird die Verfügung nicht beachtet, kann sie gerichtlich durchgesetzt werden. Bei Verweigerung drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für Ärzte oder Einrichtungen. Die gerichtliche Durchsetzung sollte jedoch das letzte Mittel sein.


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