Fachgebiet
Opferrecht
Wahrnehmung von Opferrechten in Straf- und Zivilverfahren
Die Vertretung von Opfern während des gesamten Strafverfahrens, bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen auch in Zivilverfahren, ist der Schwerpunkt der Tätigkeit.
Das Opferrecht, der Umgang mit Opfern und den erlittenen Taten, ist sicherlich eines der sensibelsten Gebiete im juristischen Alltag. Nicht nur fundierte sachbezogene Rechtskenntnisse, auch ein hoher Erfahrungsschatz an psychologischen Themen, verbunden mit Empathie für das Opfer, sind unerlässlich.