Fachgebiet
Betreuungsverfügung
Die Rechtsanwälte Dr. Koch + Metz beraten Sie umfassend bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zur Regelung Ihrer persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, um in Ihrem Namen zu handeln und Ihre Interessen zu vertreten. Eine Betreuungsverfügung legt fest, wer im Fall einer gerichtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll.
Die Rechtsanwälte Dr. Koch + Metz helfen Ihnen dabei, diese wichtigen Dokumente korrekt zu gestalten und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen angemessen dokumentiert werden.
Unsere Leistungen
- Erstellung und Beratung Vorsorgevollmacht
- Erstellung und Beratung Betreuungsverfügung
- Dokumentation Ihrer Wünsche und Vorgaben
- Beratung zur Vermögensverwaltung
- Koordination mit anderen Vorsorgedokumenten
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