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Alkohol im Straßenverkehr
Alkoholisierung im Straßenverkehr hat je nach Promillewert unterschiedliche rechtliche Folgen. Hier finden Sie die wichtigsten Grenzwerte und Konsequenzen im Überblick.
Promille-Grenzen und Folgen
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Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit: 1,1 ‰
- Strafbarkeit nach § 315c oder § 316 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr)
- Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, Sperrfrist, Eintragung im Verkehrszentralregister (Punkte)
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Beweisgrenzwert für Radfahrer: 1,6 ‰
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Grenze der relativen Fahruntüchtigkeit: 0,3 ‰ (zusätzliche Beweisanzeichen wie Unfall, gestörtes Leistungsverhalten)
- Strafbarkeit nach § 315c oder § 316 StGB
- Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Punkte
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Promillegrenze für Ordnungswidrigkeit: 0,5 ‰
- Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, 3-5 Monate Fahrverbot nach § 25 StVG, Punkte