Fachgebiet

Verfahrensbeistandschaft

Bei der Tätigkeit des Verfahrensbeistands stehen die Kinder und deren Wohl im Zentrum der Aufmerksamkeit und des Handelns.

Die Rechtsanwältinnen Dr. Maike Koch und Fabienne Metz sind in Familienverfahren auch als Verfahrensbeistände tätig.

Unsere Leistungen

In Kindschaftssachen (z.B. über das Sorge- oder Umgangsrecht) wird dem betroffenen minderjährigen Kind seitens des Gerichts ein Verfahrensbeistand bestellt, der die Interessen dieses Kindes in dem Verfahren feststellen und zur Geltung bringen soll. Der Verfahrensbeistand agiert dabei als eine Art “Anwalt des Kindes”.

Die Rechtsanwältinnen Dr. Maike Koch und Fabienne Metz verfügen jeweils über eine für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand spezifische Zusatzqualifikation im Sinne des § 158a FamFG und werden regelmäßig von den Familiengerichten bestellt.

Die Auswahl des Verfahrensbeistandes obliegt dabei allein dem zuständigen Gericht.

Für Mandanten, die als Eltern an dem Verfahren beteiligt sind, ergibt sich aber aus dieser ohnehin sinnvollen Tätigkeit zudem der Vorteil, dass die Rechtsanwälte Dr. Koch + Metz in der Lage sind, sie im Rahmen eines Kindschaftsverfahrens optimal zu begleiten, da entsprechende Verfahren aus allen Blickwinkeln beleuchtet werden können und sowohl ein breiter Erfahrungsschatz als auch psychologische Kompetenzen und das Verständnis für Konfliktdynamiken bestehen.

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