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Verjährung bei Sexualstraftaten
Die Verjährung bei Sexualdelikten wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Hier finden Sie die wichtigsten Fristen und aktuelle rechtliche Entwicklungen.
Aktuelle Fristen und Entwicklungen
- Der Verjährungsbeginn bei Sexualdelikten wurde von 18 auf 21 Jahre hochgesetzt.
- Die Verjährungsfrist beträgt meist 10 Jahre, bei Vergewaltigung 20 Jahre.
- Für Schmerzensgeldansprüche von Vergewaltigungsopfern gilt seit 2013 eine Frist von 30 Jahren ab dem 21. Lebensjahr.
- Der BGH hat entschieden, dass traumatisierte Opfer unter bestimmten Bedingungen auch nach langer Zeit Ansprüche geltend machen können.
- In jüngeren Entscheidungen wurden deutlich höhere Schmerzensgeldansprüche zugesprochen.
Trotz der Verbesserungen bleibt die strafrechtliche Verfolgung durch kurze Fristen eingeschränkt. Die Begründung des Gesetzgebers mit dem “Rechtsfrieden” ist umstritten.