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Verjährung bei Sexualstraftaten

Die Verjährung bei Sexualdelikten wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Hier finden Sie die wichtigsten Fristen und aktuelle rechtliche Entwicklungen.

Aktuelle Fristen und Entwicklungen

  • Der Verjährungsbeginn bei Sexualdelikten wurde von 18 auf 21 Jahre hochgesetzt.
  • Die Verjährungsfrist beträgt meist 10 Jahre, bei Vergewaltigung 20 Jahre.
  • Für Schmerzensgeldansprüche von Vergewaltigungsopfern gilt seit 2013 eine Frist von 30 Jahren ab dem 21. Lebensjahr.
  • Der BGH hat entschieden, dass traumatisierte Opfer unter bestimmten Bedingungen auch nach langer Zeit Ansprüche geltend machen können.
  • In jüngeren Entscheidungen wurden deutlich höhere Schmerzensgeldansprüche zugesprochen.

Trotz der Verbesserungen bleibt die strafrechtliche Verfolgung durch kurze Fristen eingeschränkt. Die Begründung des Gesetzgebers mit dem “Rechtsfrieden” ist umstritten.

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