Neue Kanzleiadresse: In den Kolonnaden 7, 61231 Bad Nauheim

Themen

Verjährung bei Sexualstraftaten

Die Verjährung bei Sexualdelikten wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Hier finden Sie die wichtigsten Fristen und aktuelle rechtliche Entwicklungen.

Aktuelle Fristen und Entwicklungen

  • Der Verjährungsbeginn bei Sexualdelikten wurde von 18 auf 21 Jahre hochgesetzt.
  • Die Verjährungsfrist beträgt meist 10 Jahre, bei Vergewaltigung 20 Jahre.
  • Für Schmerzensgeldansprüche von Vergewaltigungsopfern gilt seit 2013 eine Frist von 30 Jahren ab dem 21. Lebensjahr.
  • Der BGH hat entschieden, dass traumatisierte Opfer unter bestimmten Bedingungen auch nach langer Zeit Ansprüche geltend machen können.
  • In jüngeren Entscheidungen wurden deutlich höhere Schmerzensgeldansprüche zugesprochen.

Trotz der Verbesserungen bleibt die strafrechtliche Verfolgung durch kurze Fristen eingeschränkt. Die Begründung des Gesetzgebers mit dem “Rechtsfrieden” ist umstritten.

Zum Seitenanfang springen