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Grundsätzliches zur Erstellung eines Testaments

Ein Testament ermöglicht es, die gesetzliche Erbfolge individuell zu gestalten und Konflikte zu vermeiden. Hier erfahren Sie, wann ein Testament sinnvoll ist, welche Formen es gibt und wie Sie es ändern oder widerrufen können.

1. Wann ist die Errichtung eines Testaments sinnvoll?

Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den eigenen Wünschen entspricht. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur Verwandte, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Besonders in Patchwork-Familien, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder bei besonderen Nachfolgeregelungen (z.B. für ein Unternehmen) ist ein Testament ratsam. Auch Ehegatten, die sich gegenseitig absichern möchten, sollten ein Testament errichten.

2. Welche Formen von Testamenten gibt es?

Es gibt das öffentliche (notariell beurkundete) und das eigenhändige Testament. Beide sind gleich wirksam. Ein Erbvertrag muss immer notariell beurkundet werden.

3. Wer kann ein Testament errichten?

Jede testierfähige Person kann ein Testament errichten. Testierfähigkeit bedeutet, die Bedeutung und Tragweite der Verfügung zu erkennen und eigenverantwortlich zu handeln. Sie beginnt mit 16 Jahren, ist aber bis zur Volljährigkeit eingeschränkt. Personen mit schweren geistigen Einschränkungen sind testierunfähig.

4. Kann ich ein einmal errichtetes Testament ändern oder widerrufen?

Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden – durch ein neues Testament, durch Vernichtung des alten oder durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung. Auch ein sogenanntes Widerrufstestament ist möglich.


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