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Rechte und Pflichten von Opfern

Opfer einer Straftat haben zahlreiche Rechte und Pflichten im Strafverfahren. Neben der Pflicht zur Mitwirkung als Zeuge bestehen umfassende prozessuale Rechte, insbesondere durch die Nebenklage. Eine anwaltliche Vertretung ist ratsam, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Rechte und Pflichten im Überblick

  • Pflicht zur Mitwirkung als Zeuge (Aussagepflicht, Teilnahme an Gegenüberstellungen und Untersuchungen)
  • Ausnahmen bei familiären Tätern
  • Teilnahmeverpflichtung bei Staatsanwaltschaft und Gericht, nicht bei der Polizei
  • Recht auf anwaltliche Vertretung und Zeugenbeistand
  • Nebenklage: Aktive Teilnahme am Strafverfahren, eigene Anträge, Plädoyer, Befragung von Zeugen und Sachverständigen
  • Anspruch auf ein faires Verfahren (auch für das Opfer)
  • Interessen: Ermittlungsqualität, rechtliches Gehör, faire Behandlung, sachgemäße Bestrafung, Schutz vor dem Täter, Wiedergutmachung (Schadensersatz, Opferentschädigungsgesetz)

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