Rechtsanwälte

Wissenschaftlich versiert, menschlich kompetent und auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung

Die Rechtsanwälte Dr. Koch + Metz bringen umfangreiche Erfahrung und Spezialisierung in verschiedenen Rechtsgebieten mit. Die Kanzlei wurde mit dem Ziel einer im Schwerpunkt straf- und erbrechtlich tätigen Kanzlei gegründet.

Diese unterschiedlichen Spezialisierungen werden durch gute Kontakte zu Kollegen aus anderen Fachbereichen ergänzt. Eine personale Ausweitung der Kanzlei durch hochqualifizierte weitere Rechtsanwälte für die Zukunft ist geplant.

Die Mandanten sollen jederzeit die Möglichkeit haben, Kontakt zu den Rechtsanwälten aufzunehmen, um alle anstehenden Fragen und Probleme ausführlich zu besprechen.

Unsere Rechtsanwälte

Dr. Maike Koch

Fachanwältin für Strafrecht und Qualifizierter Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche

Fabienne Metz

Rechtsanwältin für Erb- und Familienrecht und Qualifizierter Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Bei einem ersten Beratungsgespräch geben wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren Rechtsfragen.

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