Fachgebiet

Vorsorgevollmacht

Die Rechtsanwälte Dr. Koch + Metz erstellen für Sie nach Ihrem Wunsch eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfuegung.

Sinnvoll erscheint es dabei, diese Dokumente mit einer Patientenverfügung zu kombinieren. Dies gewährleistet maximale Planbarkeit des Betreuungs- und Krankheitsfalles.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Willenserklaerung für den Fall der Handlungs- bzw. Entscheidungsunfaehigkeit des Vollmachtgebers. Die Beglaubigung der Unterschrift des Verfassers oder eine notarielle Beurkundung sind nicht in allen Fällen notwendig, können aber die Akzeptanz eines solchen Dokumentes erhöhen.
Im Rahmen der Betreuungsverfuegung werden Wuensche für den Betreuungsfall niedergelegt. In der Regel werden ein Vorschlag für die Person des Betreuers gemacht sowie Handlungsanweisungen für diesen erteilt. Die Gerichte und der Betreuer muessen die Verfuegung im Rahmen des Verfahrens zur Betreuerbestellung und bei der Durchfuehrung der Betreuung grundsaetzlich beachten.

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